Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Einleitung
Diese Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung abgeändert werden. Hinweis gemäß § 33 BDSG: Auch personenbezogene Daten von Verträgen werden gespeichert.
2. Bestellungen und Angebote
Alle von uns abgegebenen Angebote und Liefermöglichkeiten sind freibleibend und unverbindlich. Wir nehmen Bestellungen schriftlich ausschließlich zu unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegen. Abweichungen davon, insbesondere Bedingungen des Käufers, sind für uns nur dann verbindlich. wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Für den Umfang der Lieferung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Werkzeugen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urherberrechte vor.
Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als .vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder Verwendung für Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Müssen die Waren hergestellt. ver- beziehungsweise bearbeitet werden, hat der Besteller den Schaden zu tragen, der entsteht, weil sich die vertragliche Ver- oder Bearbeitung der Ware aufgrund Spezifizierung des Bestellers als Bruch eines Patents, Copyrights. Warenzeichens oder sonstigen Schutzrechts eines Dritten herausstellt.
3. Lieferung, Berechnung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Aufträge. für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Alle Preise verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Alle nach Vertragsabschluss eintretenden Veränderungen der vereinbarten Währung oder des Wechselkurses in Euro treffen den Käufer. Mengenabweichungen der zugesagten Liefermenge bei Sonderanfertigungen, müssen im angemessenen Verhältnis (ca. +/-10 %) zur Gesamtmenge im gemeinsamen Kosteninteresse in Kauf genommen werden. Wir liefern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab einem Brutto-Warenwert von 750 Euro frei Haus. Wird eine Transport- oder sonstige Versicherung der Ware gewünscht, gehen die Kosten zu Lasten des Käufers.
4. Lieferstörung, Lieferverzug
Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, Schadenersatzansprüche des Verkäufers (z.B. Entgangener Gewinn) werden hierdurch nicht berührt. Für den Fall, dass Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, behalten wir uns vor, die weitere Erfüllung von Sicherheiten abhängig zu machen. Treten Ereignisse ein, die uns an der rechtzeitigen Lieferung hindern, wie höhere Gewalt, Streik. Aussperrung, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Krieg, Versandsperren, Eingriffe staatlicher Behörden oder ähnliche Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und auch trotz den Umständen nach zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden können, so unterrichten wir den Käufer hiervon.
Unsere Lieferungspflicht entfällt für die Dauer des Bestehens des Hinderungsgrundes und die Lieferzeit verlängert sich angemessen. Wenn die Lieferung oder Leistung in solchen Fällen unmöglich wird, sind wir auch berechtigt, mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dem Käufer stehen in diesem Fall keine Schadenersatzansprüche gegen uns zu.
5. Abnahme
Werden Waren an unserem Lager zur ausschließlichen Verfügung des Käufers bereitgehalten (Abrufposten). so hat sie der Käufer innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Wird die Ware nicht vereinbarungsgemäß abgenommen, so stellen wir um Ende der vereinbarten Frist die Restmenge in Rechnung. Berechnung von Lagergebühren vorbehalten.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Haus verlässt, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
7. Gewährleistung - Mängelrüge
Auch wenn Ausfallmuster übersandt wurden, hat der Käufer die Ware nach deren Eintreffen unverzüglich zu untersuchen und uns etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist unsere Gewährleistungspflicht ausgeschlossen. Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn uns eine Mängelrüge nicht binnen 10 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich unter Angabe der Bestelldaten, der Rechnungs- und Versandnummern und unter Beifügung von Mustern, zugeht. Verborgene Mängel, die trotz ordnungsgemäßer Untersuchung nicht zu erkennen sind. können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns die Mängelrüge spätestens 8 Wochen nach Erhalt der Ware zugeht. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt. trifft den Käufer. Rechtzeitigen und begründeten Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl durch Umtausch oder Vergütung des Minderwertes entsprechen, sofern sich die Ware noch im gleichen Zustand wie bei der Lieferung befindet. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Die Gefahr der Rücksendung trägt der Käufer.
Bei Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung und entsprechender Gutschrift. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Vertrag. einem vertragsähnlichen Verhältnis oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung der Geschäftsführer oder eines unserer Erfüllungsgehilfen. Kaufleuten gegenüber haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführung. Eine Haftung für unmittelbare Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. auch solche, auf Ersatz von Schäden. die durch Verwendung mangelhafter Ware entstanden sind, sind ausgeschlossen. Für Schäden aus Schutzrechtsverletzungen haften wir nicht.
8. Zahlung
Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar bzw. nach vereinbarten Zahlungskonditionen fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht uns gegenüber wegen Ansprüchen, die nicht in demselben Rechtsverhältnis begründet sind, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Aufrechnung gegen unsere Forderungen mit Gegenansprüchen, die von uns bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind, ausgeschlossen. Wir sind dagegen berechtigt, die eigenen Forderungen, gegen sämtliche Forderungen des Käufers, die ihm gegen uns zustehen, aufzurechnen.
9. Zahlungsverzug
Befindet sich der Käufer aus bereits zur Auslieferung gekommenen Geschäften mit der Zahlung der Rechnungsbeträge in Verzug, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder die Auslieferung noch nicht abgewickelter Aufträge von der Begleichung fälliger Rechnungen bzw. von der Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig zu machen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Desweiteren sind wir berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges die sofortige Herausgabe bereits gelieferter Waren zu verlangen. Die vereinbarten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Für den Fall, dass der Kunde in Zahlungsverzug (§ 284 BGB) gerät. bei ihm gerichtlich oder außergerichtlich ein Vergleichsverfahren oder der Konkurs eingeleitet wird, entfallen bewilligte Rabatte sowie Frachtvergütungen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer in Haupt- und Nebensache unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Ware getrennt aufzubewahren und zu lagern und in jedem Falle gegen Schäden und Diebstahl zu versichern. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch entsprechend dem Wert auf die durch Verarbeitung entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung erfolgt für uns. Der Käufer gilt als unentgeltlicher Verwahrer für den Verkäufer.
Der Käufer ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen.
Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind nur mit unserer Zustimmung erlaubt. Der Käufer hat Eingriffe Dritter (Pfändung usw.) in unser Eigentum abzuwehren und uns unverzüglich davon Mitteilung zu machen. Alle Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer mit Neben- und Sicherungsrechten zur Sicherung unserer Ansprüche schon jetzt an uns ab. Werden unsere Vorbehaltswaren nach Verarbeitung mit anderen Sachen veräußert. so beschränkt sich die Abtretung auf den Teil der Forderung, der dem Anteil der Vorbehaltsware an dem Gesamtwert der verarbeitenden Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung entspricht. Der Käufer hat Eingänge aus diesen Abtretungen getrennt zu halten und lediglich zur Abdeckung unserer Forderung zu verwenden. Wir sind berechtigt, im Einzelfall die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten. Der Käufer hat auf unser Verlangen eine Aufstellung der abgetretenen Außenstände zu übermitteln. übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %. so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Zahlungsverzug des Käufers sowie jede andere Vertragsverletzung berechtigen uns, die sofortige Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen.
11. Exportklausel (Wiederverkauf)
Bei Weiterverkauf unserer Produkte ins Ausland übernehmen wir grundsätzlich keine Produkthaftung.
12. Internationales Vertragsrecht
Die Geltung des UNCITRAL Kaufrechtsabkommens (übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) wird ausgeschlossen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist Vlotho. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, durch unseren Geschäftssitz bestimmt. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht.
14. EURO-Kontinuitätsklausel
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen als in Euro vereinbart gelten. Die Umrechnung der nationalen Währungseinheit in Euro erfolgt auf Grundlage des amtlichen Umrechnungskurses.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der Bedingungen insgesamt nicht. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch neue, wirksame, die dem Sinn und Zweck der Regelung entsprechen, zu ersetzen.