Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Einleitung

Diese Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbe­dingungen gelten ausschließlich. soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung abgeändert werden. Hinweis gemäß § 33 BDSG: Auch personenbezo­gene Daten von Verträgen werden gespeichert.

2. Bestellungen und Angebote

Alle von uns abgegebenen Angebote und Liefermöglich­keiten sind freibleibend und unverbindlich. Wir nehmen Bestellungen schriftlich ausschließlich zu unseren allgemei­nen Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegen. Abwei­chungen davon, insbesondere Bedingungen des Käufers, sind für uns nur dann verbindlich. wenn sie von uns aus­drücklich schriftlich bestätigt werden. Für den Umfang der Lieferung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestäti­gung maßgebend. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulati­onen, Werkzeugen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urherberrechte vor.
Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als .vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder Ver­wendung für Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrück­lichen schriftlichen Zustimmung. Müssen die Waren herge­stellt. ver- beziehungsweise bearbeitet werden, hat der Besteller den Schaden zu tragen, der entsteht, weil sich die vertragliche Ver- oder Bearbeitung der Ware aufgrund Spezifizierung des Bestellers als Bruch eines Patents, Copyrights. Warenzeichens oder sonstigen Schutzrechts eines Dritten herausstellt.

3. Lieferung, Berechnung

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Aufträge. für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listen­preisen berechnet. Alle Preise verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Alle nach Vertragsabschluss eintretenden Veränderungen der vereinbarten Währung oder des Wechselkurses in Euro treffen den Käufer. Mengenabweichungen der zugesagten Liefermenge bei Sonderanfertigungen, müssen im angemessenen Verhältnis (ca. +/-10 %) zur Gesamtmenge im gemeinsamen Kosten­interesse in Kauf genommen werden. Wir liefern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab einem Brutto-Waren­wert von 750 Euro frei Haus. Wird eine Transport- oder sonstige Versicherung der Ware gewünscht, gehen die Kosten zu Lasten des Käufers.

4. Lieferstörung, Lieferverzug

Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, Schadenersatz­ansprüche des Verkäufers (z.B. Entgangener Gewinn) werden hierdurch nicht berührt. Für den Fall, dass Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, behalten wir uns vor, die weitere Erfüllung von Sicherheiten abhän­gig zu machen. Treten Ereignisse ein, die uns an der recht­zeitigen Lieferung hindern, wie höhere Gewalt, Streik. Aussperrung, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Krieg, Versandsperren, Eingriffe staatlicher Behörden oder ähn­liche Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und auch trotz den Umständen nach zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden können, so unterrichten wir den Käufer hiervon.
Unsere Lieferungspflicht entfällt für die Dauer des Beste­hens des Hinderungsgrundes und die Lieferzeit verlängert sich angemessen. Wenn die Lieferung oder Leistung in sol­chen Fällen unmöglich wird, sind wir auch berechtigt, mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise vom Vertrag zurück­zutreten. Dem Käufer stehen in diesem Fall keine Schaden­ersatzansprüche gegen uns zu.

5. Abnahme

Werden Waren an unserem Lager zur ausschließlichen Verfügung des Käufers bereitgehalten (Abrufposten). so hat sie der Käufer innerhalb der vereinbarten Frist abzu­nehmen. Wird die Ware nicht vereinbarungsgemäß abge­nommen, so stellen wir um Ende der vereinbarten Frist die Restmenge in Rechnung. Berechnung von Lagergebühren vorbehalten.

6. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Haus verlässt, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

7. Gewährleistung - Mängelrüge

Auch wenn Ausfallmuster übersandt wurden, hat der Käufer die Ware nach deren Eintreffen unverzüglich zu untersu­chen und uns etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen, an­dernfalls ist unsere Gewährleistungspflicht ausgeschlossen. Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn uns eine Mängelrüge nicht binnen 10 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich unter Angabe der Bestelldaten, der Rech­nungs- und Versandnummern und unter Beifügung von Mustern, zugeht. Verborgene Mängel, die trotz ordnungs­gemäßer Untersuchung nicht zu erkennen sind. können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns die Mängelrüge spätestens 8 Wochen nach Erhalt der Ware zugeht. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verbor­genen Mangel handelt. trifft den Käufer. Rechtzeitigen und begründeten Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl durch Umtausch oder Vergütung des Minderwertes entspre­chen, sofern sich die Ware noch im gleichen Zustand wie bei der Lieferung befindet. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Die Gefahr der Rücksendung trägt der Käufer.
Bei Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachliefe­rung und entsprechender Gutschrift. Weitergehende An­sprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Ver­trag. einem vertragsähnlichen Verhältnis oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung der Geschäftsführer oder eines unserer Erfüllungsgehilfen. Kaufleuten gegenüber haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführung. Eine Haftung für unmittelbare Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechts­grund. auch solche, auf Ersatz von Schäden. die durch Verwendung mangelhafter Ware entstanden sind, sind aus­geschlossen. Für Schäden aus Schutzrechtsverletzungen haften wir nicht.

8. Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar bzw. nach verein­barten Zahlungskonditionen fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht uns gegenüber wegen Ansprü­chen, die nicht in demselben Rechtsverhältnis begründet sind, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Aufrechnung gegen unsere Forderungen mit Gegenansprüchen, die von uns bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind, ausge­schlossen. Wir sind dagegen berechtigt, die eigenen Forde­rungen, gegen sämtliche Forderungen des Käufers, die ihm gegen uns zustehen, aufzurechnen.

9. Zahlungsverzug

Befindet sich der Käufer aus bereits zur Auslieferung ge­kommenen Geschäften mit der Zahlung der Rechnungsbe­träge in Verzug, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder die Auslieferung noch nicht abgewickelter Aufträ­ge von der Begleichung fälliger Rechnungen bzw. von der Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig zu machen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Desweiteren sind wir berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges die sofortige Herausgabe bereits gelieferter Waren zu verlangen. Die vereinbarten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Für den Fall, dass der Kunde in Zahlungsverzug (§ 284 BGB) gerät. bei ihm gerichtlich oder außergerichtlich ein Ver­gleichsverfahren oder der Konkurs eingeleitet wird, entfal­len bewilligte Rabatte sowie Frachtvergütungen.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbin­dung mit dem Käufer in Haupt- und Nebensache unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Ware getrennt aufzubewahren und zu lagern und in jedem Falle gegen Schäden und Diebstahl zu versichern. Der Eigentumsvorbe­halt erstreckt sich auch entsprechend dem Wert auf die durch Verarbeitung entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung erfolgt für uns. Der Käufer gilt als unentgelt­licher Verwahrer für den Verkäufer.
Der Käufer ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im or­dentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen.
Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind nur mit unserer Zustimmung erlaubt. Der Käufer hat Eingriffe Dritter (Pfändung usw.) in unser Eigentum abzuwehren und uns unverzüglich davon Mitteilung zu machen. Alle Forde­rungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer mit Neben- und Sicherungsrechten zur Sicherung unserer Ansprüche schon jetzt an uns ab. Werden unsere Vorbehaltswaren nach Verarbeitung mit anderen Sachen veräußert. so beschränkt sich die Abtretung auf den Teil der Forderung, der dem Anteil der Vorbehaltsware an dem Gesamtwert der verarbeitenden Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung entspricht. Der Käufer hat Eingänge aus die­sen Abtretungen getrennt zu halten und lediglich zur Abde­ckung unserer Forderung zu verwenden. Wir sind berech­tigt, im Einzelfall die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten. Der Käufer hat auf unser Verlangen eine Aufstellung der abgetretenen Außenstände zu übermitteln. übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %. so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Zahlungs­verzug des Käufers sowie jede andere Vertragsverletzung berechtigen uns, die sofortige Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen.

11. Exportklausel (Wiederverkauf)

Bei Weiterverkauf unserer Produkte ins Ausland überneh­men wir grundsätzlich keine Produkthaftung.

12. Internationales Vertragsrecht

Die Geltung des UNCITRAL Kaufrechtsabkommens (über­einkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) wird ausgeschlossen. 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis erge­benden Verpflichtungen ist Vlotho. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, durch unseren Geschäftssitz bestimmt. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht.

14. EURO-Kontinuitätsklausel

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen als in Euro vereinbart gelten. Die Umrechnung der nationalen Währungseinheit in Euro erfolgt auf Grundlage des amt­lichen Umrechnungskurses.

15. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der Bedingungen insgesamt nicht. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirk­samen Bestimmungen durch neue, wirksame, die dem Sinn und Zweck der Regelung entsprechen, zu ersetzen.